Nachlese
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes nachlesen: OGH 19.12.2016, 2 Ob 187/16p
Plan des Sachverhaltes
Die Klägerin fuhr mit dem Bus 32A (Richtung Leopoldau) und stieg in der Baumergasse (auf diesem Plan die linke der beiden parallelen Straßen) bei der Station Großjedlersdorf aus. Sie wollte dann zur Haltestelle der Straßenbahnen 30, 31 in der parallelen Brünner Straße. An der Haltestelle in der Frauenstiftgasse (Querstraße) stürzte sie.